go green energy GmbH & Co KG verpflichtet sich, sowohl Verbraucher gemäß dem KSchG als auch Kleinunternehmen, die auf Grundversorgung angewiesen sind, gemäß den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu den jeweils geltenden Tarifen für Strom oder Gas zu versorgen.
Darüber hinaus kann go green energy im Rahmen der Grundversorgung eine Sicherheitsleistung verlangen, die einem Monatsanteil entspricht. Sollte der Verbraucher über einen Zeitraum von sechs Monaten hinweg keine Zahlungsrückstände aufweisen, wird diese Sicherheitsleistung zurückerstattet und es wird auf eine Vorauszahlung verzichtet, solange keine weiteren Zahlungsverzögerungen eintreten.