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Sie haben Fragen? Hier beantworten wir alles zu Rechnungen, Teilzahlungen, Daten & Verträgen, Produkten & Tarifen sowie dem Kundenportal.

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  • Technische Strom- und Gasfakten

Rechnung & Teilzahlung

  • Wir verstehen, dass Energierechnungen manchmal komplex sein können. Daher haben wir eine detaillierte Rechnungserklärung erstellt, die Ihnen hilft, die verschiedenen Posten Ihrer Rechnung zu verstehen.

  • Als Kunde zahlen Sie monatlich einen festgelegten Betrag für Ihren Energieverbrauch, der als Teilzahlungsbetrag (TZB) bezeichnet wird. Dieser Betrag basiert auf einer Schätzung Ihres Jahresverbrauchs und dem aktuellen Energiepreis. Der zu erwartende Verbrauch wird uns dabei von Ihrem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt und kann von Ihrem tatsächlichen Verbrauch abweichen. Die Höhe Ihres Teilzahlungsbetrages können Sie bei einer absehbaren Veränderung des Jahresstromverbrauchs jederzeit im Mein go! Kundenportal oder in der Mein go! Kundenportal App anpassen.

    Nach Ihrem Wechsel zu go green energy berechnet der Netzbetreiber einen Teilzahlungsbetrag für Sie, der die Kosten für die Netznutzung, die Messleistung sowie für Steuern und Abgaben abdeckt. Bei Produkten ohne Netzweiterverrechnung (ohne „plus“- Option) wird dieser Betrag direkt vom Netzbetreiber abgerechnet und kann von diesem angepasst werden.

  • Sie bekommen einmal jährlich Ihre Jahresabrechnung. Der Zeitpunkt der Ablesung durch Ihren lokalen Netzbetreiber ändert sich durch den Wechsel zur go green energy nicht. Sobald wir Ihre Verbrauchswerte erhalten, erstellen wir Ihre Rechnung und stellen sie Ihnen im Mein go! Kundenportal und in der Mein go! Kundenportal App zur Verfügung. Je nach gewählter Option für den Rechnungsversand erhalten Sie ein E-Mail oder Ihre Papierrechnung per Post.

  • Für alle Kunden, die eine Rechnungskopie auf Papier brauchen, gibt es die Möglichkeit, im Mein go! Kundenportal oder in der Mein go! Kundenportal App unter „Produktdetails“ kostenpflichtig eine Kopie der Rechnung per Post anzufordern.

    Als Alternative können Sie auch auf den Online-Bonus verzichten, wenn Sie Ihre Rechnungen dauerhaft in Papierform erhalten möchten. Dafür schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über das Mein go! Kundenportal oder die Mein go! Kundenportal App.

  • Im Mein go! Kundenportal oder in der Mein go! Kundenportal App unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ finden Sie die Möglichkeit, die Rechnungsadresse zu ändern. Die Versandadresse wird von uns nur bei der Versendung der Rechnung herangezogen.

  • Um eine möglichst effiziente Abrechnung zu ermöglichen, rechnen wir jeden Zählpunkt getrennt ab. Sollten Sie eine Stromanlage mit mehr als einem Zählpunkt (z.B. Normal- und Heizstrom) oder Strom und Gas an einem Standort besitzen, bekommen Sie für jeden Zählpunkt eine eigene Rechnung. Dies liegt vor allem daran, dass wir von einigen Netzbetreibern die Daten getrennt bzw. zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermittelt bekommen.

  • Im Mein go! Kundenportal und in der Mein go! Kundenportal App sind Ihre Rechnungen jederzeit unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ abrufbar. Alle Ihre Zahlungen sehen Sie im Menüpunkt „Zahlungsübersicht“. Sämtliche Rechnungen werden zudem archiviert und sind in Ihrem Kundenportal verfügbar.

  • Bei Ihrer Jahresabrechnung werden die tatsächlichen Kosten Ihrer verbrauchten Energie den bereits bezahlten Teilzahlungen des Verrechnungszeitraumes gegenübergestellt. Wenn die tatsächlichen Kosten höher als die geleisteten Teilzahlungen sind, kommt es zu einer Nachzahlung, ansonsten zu einer Gutschrift auf Ihrer Jahresabrechnung.

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Teilzahlungen zu ändern, beispielsweise wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten verändert hat. Nutzen Sie für die Errechnung unseren Teilzahlungsrechner und das Mein go! Kundenportal oder die Mein go! Kundenportal App, um den Teilzahlungsbetrag anzupassen. 

  • Die Gutschrift wird Ihnen unmittelbar nach der Rechnungserstellung gemäß SEPA-Mandat automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen. Sollten Sie bisher keine Bankverbindung hinterlegt haben, bitten wir Sie, uns diese zeitnah im Mein go! Kundenportal oder in der Mein go! Kundenportal App unter „Zahlungsübersicht“ mitzuteilen, damit wir die Überweisung veranlassen können.

  • Es gibt verschiedene Gründe für eine höhere Strom- oder Gasrechnung, die über Veränderungen im Verbrauchsverhalten hinausgehen:

    • Rechnerische Ermittlung: Ihr Netzbetreiber ist verpflichtet, zumindest alle drei Jahre eine Ablesung durchzuführen. In der Zwischenzeit schätzt er Ihren Verbrauch. Wenn bei der nächsten Ablesung festgestellt wird, dass Sie mehr verbraucht haben als geschätzt, müssen Sie die Differenz nachzahlen.
    • Alte oder defekte Geräte: Ein veraltetes oder defektes Haushaltsgerät kann zu einem erhöhten Energieverbrauch und damit zu höheren Kosten führen.
    • Defekter Zähler: Ein defekter Zähler kann falsche Verbrauchswerte anzeigen. Wenn Sie vermuten, dass Ihr Zähler defekt ist, können Sie eine Überprüfung beim Netzbetreiber beantragen. Beachten Sie bitte, dass diese Überprüfung kostenpflichtig ist. Wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt, übernimmt der Netzbetreiber jedoch die Kosten.
    • Preisanpassung: Es könnte eine Preisanpassung stattgefunden haben, die zu einem höheren Rechnungsbetrag führt. Prüfen Sie bitte Ihre aktuellen Tarifbedingungen und mögliche Preisänderungen im Mein go! Kundenportal oder in der Mein go! Kundenportal App.
    • Wegfall von Energiekosten-Unterstützungen: Zum Jahreswechsel 2024/2025 sind mehrere staatliche Entlastungsmaßnahmen ausgelaufen. Das kann zu höheren Energierechnungen führen. Erfahren Sie hier mehr über die Auswirkungen und welche Schritte Sie unternehmen können.
  • Bei jedem angemeldeten Zähler entstehen neben den verbrauchsabhängigen Kosten auch fixe Kosten, die auch bei einem niedrigen Strom- oder Gasverbrauch zu zahlen sind und dann besonders ins Gewicht fallen.

  • In regelmäßigen Abständen - jedoch mindestens alle drei Jahre - ist Ihr Netzbetreiber verpflichtet, persönlich Ihren Zähler abzulesen. Zwischen diesen Terminen haben Sie die Möglichkeit, einmal jährlich Ihren Zähler selbst abzulesen und die Daten an Ihren Netzbetreiber zu übermitteln. Falls Sie dies versäumt haben, kann Ihr Netzbetreiber den Verbrauch schätzen. Da diese Schätzungen nicht auf tatsächlichen Werten basieren, besteht die Möglichkeit, dass sie höher ausfallen als erwartet, was zu einem angenommenen Mehrverbrauch führt, den Sie entsprechend bezahlen müssen.

    Falls Sie über ein digitales Messgerät (Smart-Meter) verfügen, ist diese Meldung nicht erforderlich, da die genauen Daten dem Netzbetreiber vorliegen.

    Überprüfen Sie auf Ihrer Rechnung, ob der verrechnete Verbrauch auf einer Ablesung oder einer Schätzung basiert. Diese Informationen finden Sie auf der Detailseite unter den Zählerständen.

    Es kann jedoch auch sein, dass sich Ihr Verbrauchsverhalten geändert hat, Sie neue Geräte angeschafft haben oder ein vorhandenes Gerät defekt ist, was zu einem höheren Verbrauch führen kann.

    Vorsicht: Ein Einspruch gegen die Rechnung kann innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt schriftlich eingebracht werden. Ein Einspruch berechtigt nicht zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung hinsichtlich unstrittiger Teile der Rechnungssumme.

  • Haben Sie bei Vertragsabschluss in unserem Tarifrechner ein Produkt ohne Netzweiterverrechnung (ohne „plus“-Option) gewählt, so werden die Netzkosten separat von Ihrem Netzbetreiber verrechnet. 

    Wünschen Sie eine Gesamtrechnung, besteht die Möglichkeit auf unser „plus“-Produkt umzusteigen. Hierfür schreiben sie uns bitte eine Nachricht über Ihr Mein go! Kundenportal oder die Mein go! Kundenportal App, oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice unter der Nummer 05 78 05 500.

  • Ihr Gasverbrauch wird mithilfe eines Gaszählers in Kubikmetern (m³) gemessen, jedoch in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Dies ermöglicht eine Verrechnung basierend auf dem tatsächlichen Energiegehalt des verbrauchten Gases.

    Die Umrechnung erfolgt über einen Umrechnungsfaktor bzw. die sogenannte Zustandszahl (z-Wert). Diese Werte hängen von der geografischen Höhe sowie dem Ort Ihres Zählers (innen oder außen) ab und sind auf Ihrer Gasrechnung vermerkt.

    Bis Ende 2023 wurde für die Umrechnung ein einheitlicher, meist jährlich festgelegter Verrechnungsbrennwert für die jeweiligen Marktgebiete verwendet. Seit dem 1. Januar 2024 erfolgt die Bestimmung der Brennwerte monatlich. Daher wird für die Berechnung des Umrechnungsfaktors nun der aktuelle Brennwert des jeweiligen Brennwertbezirks, in dem sich Ihre Anlage befindet, herangezogen. Der Brennwert (kWh/Nm³) eines Gases hängt von seiner chemischen Zusammensetzung ab und wird vom Netzbetreiber gemessen. Er kann schwanken, je nachdem, woher das Gas stammt und ob z. B. erneuerbare Gase beigemischt wurden.

    Mit dem unabhängigen Umrechnungs-Check der E-Control können Sie den auf Ihrer Gasrechnung angegebenen Umrechnungsfaktor ganz einfach überprüfen.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es aufgrund längerer Datenübermittlungszeiten durch den Netzbetreiber zu Verzögerungen bei der Abrechnung kommen kann.
     

  • Für die Ermittlung der Verrechnungsbrennwerte sind die lokalen Gasnetzbetreiber verantwortlich. Sie messen regelmäßig den Brennwert des gelieferten Gases und übermitteln diese Werte an die Versorger, die sie für die Abrechnung mit den Kunden verwenden.

    Ziehen Sie Ihre letzte Gas-Rechnung oder Durchschnittswerte heran
    Netzbetreiber müssen den Gas-Brennwert oder den Umrechnungsfaktor auf der Rechnung angeben. Alternativ werden der Brennwert und die Zustandszahl (z-Wert) separat ausgewiesen. Verwenden Sie den Brennwert Ihrer letzten Gas-Rechnung, um Ihren aktuellen Gasverbrauch annäherungsweise zu ermitteln.
    Alternativ können Sie auch den Brennwert des Vorjahres oder Durchschnittswerte für die ungefähre Ermittlung heranziehen.

    Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach
    Viele Netzbetreiber stellen den aktuellen Brennwert auf ihren Websites zur Verfügung. Manche bieten eine Abfrage via Kundenportal oder Service-Hotline an. Falls Ihr Netzbetreiber monatliche Brennwerte veröffentlicht, können Sie eine genauere Schätzung durchführen.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es aufgrund längerer Datenübermittlungszeiten durch den Netzbetreiber zu Verzögerungen bei der Abrechnung kommen kann.

  • Stromzähler ablesen: Notieren Sie den Zählerstand auf Ihrem Stromzähler zu Beginn und am Ende des Monats. Die Differenz ist Ihr Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) für diesen Zeitraum.

    Smart Meter und Kundenportal nutzen: Wenn Ihr Haushalt über einen Smart-Meter (digitalen Stromzähler) verfügt, können Sie Ihren Stromverbrauch des Vormonats im Mein go! Kundenportal oder in der Mein go! Kundenportal App einsehen. Die Daten finden Sie im Menüpunkt „Übersicht“. 

    Hinweis: Wenn Ihr Netzbetreiber die Daten nicht ordnungsgemäß übermittelt, kann es zu einer verzögerten oder fehlerhaften Darstellung im Kundenportal oder der App kommen.

    Verbrauch von Einzelgeräten ermitteln: Den genauen Stromverbrauch eines Gerätes können Sie folgendermaßen berechnen: Leistung (Watt) x Zeit (Stunden) = Stromverbrauch in Wattstunden (Wh), geteilt durch 1.000 = Verbrauch in kWh (Kilowattstunden)

    Berechnung mit Durchschnittswerten: Sie können für die Berechnung Ihres Stromverbrauchs auch Durchschnittswerte heranziehen. Ein Einpersonen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 1.927 kWh, ein Zweipersonen-Haushalt 3.095 kWh und ein Dreipersonen-Haushalt 4.255 kWh. Der tatsächliche Stromverbrauch kann je nach Anzahl der Elektrogeräte im Haushalt, Raumbeschaffenheit, Art der Heizung und Warmwasseraufbereitung stark variieren.

  • Die Gebrauchsabgabe oder auch Benützungsabgabe ist eine kommunale Abgabe, die für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes von einigen Gemeinden eingehoben wird. Diese wird in Wien, Salzburg und in einigen Gemeinden Tirols und der Steiermark getrennt von den Systemnutzungstarifen an die Kunden weiterverrechnet. Wenn Ihre Gemeinde diese Abgabe vorschreibt, wird der Betrag von uns eingehoben und an Ihre Gemeinde überwiesen.

  • Die Stromkostenbremse (auch Stromkostenzuschuss) war eine Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung. Dadurch wurde der Strompreis pro Haushalts-Zählpunkt, bis zu einem Strom-Grundverbrauch von maximal 2.900 kWh gefördert. Diese Maßnahme endete mit 31. Dezember 2024.

Kontakt

Ihr direkter Draht zu uns: Nutzen Sie das Kundenportal, den Tarifrechner für Ihr individuelles Angebot oder kontaktieren Sie uns über die Service-Hotline. Wir freuen uns, Ihnen zu helfen.

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